Entlastungsleistung in Dömitz
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben einen Anspruch auf die sogenannte Entlastungsleistung. Dieser Betrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich und 1.500 Euro im Jahr gilt für alle Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden und soll der Entlastung pflegender Angehöriger (oder vergleichbarer Personen) dienen. Auch kann er zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags verwendet werden.
Sunny Care unterstützt Sie bei der Antragstellung der Entlastungsleistung – und ist in Dömitz mit qualifiziertem Personal zur Stelle, wenn Sie als Pflegende/r oder als pflegebedürftiger Mensch einmal Entlastung brauchen!
Ihr Anspruch auf Entlastungsleistungen
Wir wissen aus Erfahrung, dass sich pflegende Angehörige oft scheuen, ihnen zustehende Gelder zu beantragen. Sei es aus Unwissen über diese Möglichkeit, aus moralischen Gründen oder weil die Regularien der Pflegekasse zu kompliziert erscheinen.
Mandy Töllner von Sunny Care steht Ihnen zur Seite und (er)klärt:
- Ihren Anspruch auf Entlastungsleistung in Dömitz,
- die zulässige Verwendung der Gelder für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege u.ä.
- die Abrechnung mit der Pflegekasse.